Inhaltsangabe
Bei einer Haushaltshilfe handelt es sich aus Sicht des SGB um eine „hauswirtschaftliche Versorgung“, die je nach Pflegestufe und den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung unterschiedlich geregelt wird. Eine fremde oder auch verwandte Person kann die Versicherten dabei im Haushalt unterstützen. Es gilt jedoch einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, um die gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen zu können. Mit einer privaten Pflegeversicherung gibt es noch mehr Leistungen.
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Haushaltshilfe- Die „hauswirtschaftliche Versorgung“ in der Pflegeversicherung: Die Aufgaben der Haushaltshilfe

Pflegeversicherung Haushaltshilfe
Die „hauswirtschaftliche Versorgung“ umfasst alle täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt. Es werden alle Bereiche des Lebens umfasst. Dabei ist die von der gesetzlichen Krankenversicherung gestellte Haushaltshilfe nicht nur für Kochen, Einkaufen, Waschen und das Reinigen der Wohnung zuständig, Hilfe gibt es auch in der Kinderbetreuung oder während der Schwangerschaft.
Produktscoring der besten Pflegetarife mit Topschutz
Unternehmen
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Tarif
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Produkt
Scoring |
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Allianz Lebensversicherungs-AG
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PflegePolice Flexi (p.i.)
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4,5 Sterne
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Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (VKB)
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PflegeRente VermögensSchutz
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5,5 Sterne
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IDEAL Lebensversicherung a.G.
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IDEAL PflegeRente EXKLUSIV
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6 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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KlinikRente.Pflege Sofort Premium-Schutz
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5,5 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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MetallRente.Pflege Sofort Premium-Schutz
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5,5 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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KlinikRente.Pflege Premium-Schutz
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5 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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MetallRente.Pflege Premium-Schutz
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5 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz -SofortSchutz Individual- / Premium-Schutz (T170 / T172)
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5,5 Sterne
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Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
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Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz-Aufbauplan Individual- / Premium-Schutz (T170 / T172)
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5 Sterne
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VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.
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SPV Exklusiv
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5 Sterne
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WWK Lebensversicherung a.G.
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WWK PflegeRente PR8 Exklusiv (p.i.)
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4,5 Sterne
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WWK Lebensversicherung a.G.
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WWK PflegeRente PR8 Flexi (p.i.)
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5 Sterne
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Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
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PflegeRente Exklusiv
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6 Sterne
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Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Sozialversicherung
Eine Unterstützung im Haushalt gibt es nicht nur im Rahmen einer Pflegeversicherung, sondern auch bei allen anderen Sozialversicherungsträgern. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist diese Leistung gemäß § 36 SGB XI ein Teil der Sachleistungen. Es gelten die jeweiligen Vorschriften der Träger:
- Krankenversicherung: § 38 SGB V
- Schwangerschaft/Entbindung: § 199 RVO
- Unfallversicherung: § 42 SGB VII
- Landwirtschaftliche Unternehmer: § 54 SGB VII
- Sozialhilfe: § 70 SGB XII „große Haushaltshilfe“
- Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: § 54 SGB IX
Die Kosten werden dann übernommen, wenn eine medizinische oder berufliche Rehabilitation notwendig ist, die Betreuung der Kinder und des Haushaltes hingegen nicht mehr gewährt werden kann. Erfahren Sie alles zum Thema Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose.
„§ 38 SGB V Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 bis 4 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.“
Morgen und Morgen Belastungstest der Versicherer
M&M Rating Belastungstest 2019 | ||
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Anbieter | M&M Belastungstest | |
AachenMünchener | Ausgezeichnet | |
Allianz | Ausgezeichnet | |
Alte Leipziger | Ausgezeichnet | |
Asuro | Ausgezeichnet | |
AXA | Ausgezeichnet | |
Barmenia | Ausgezeichnet | |
Bayern Versicherung | Ausgezeichnet | |
Condor | Ausgezeichnet | |
Continentale | Ausgezeichnet | |
CosmosDirekt | Ausgezeichnet | |
Credit Life | Ausgezeichnet | |
Delta Direkt | Ausgezeichnet | |
Deutsche Ärzteversicherung | Ausgezeichnet | |
Dialog | Ausgezeichnet | |
die Bayerische | Ausgezeichnet | |
ERGO Life | Ausgezeichnet | |
ERGO Vorsorge | Ausgezeichnet | |
Europa | Ausgezeichnet | |
Hannoversche | Ausgezeichnet | |
IDEAL | Ausgezeichnet | |
InterRisk | Ausgezeichnet | |
LV 1871 | Ausgezeichnet | |
Nürnberger | Ausgezeichnet | |
Nürnberger Beamten | Ausgezeichnet | |
Öfftl. Berlin | Ausgezeichnet | |
Provinzial Rheinland | Ausgezeichnet | |
R+V | Ausgezeichnet | |
R+V a.G. | Ausgezeichnet | |
SparkassenVersicherung | Ausgezeichnet | |
Swiss Life | Ausgezeichnet | |
WGV | Ausgezeichnet | |
Advigon | Sehr gut | |
Gothaer | Sehr gut | |
HanseMerkur | Sehr gut | |
HDI | Sehr gut | |
Inter | Sehr gut | |
myLife | Sehr gut | |
Provinzial NordWest | Sehr gut | |
Saarland | Sehr gut | |
M&M Rating Belastungstest 2019 | ||
Anbieter | M&M Belastungstest | |
SV Sachsen | Sehr gut | |
Volkswohl Bund | Sehr gut | |
WWK | Sehr gut | |
Zurich | Sehr gut | |
Concordia oeco | Bestanden | |
Debeka | Bestanden | |
DEVK | Bestanden | |
DEVK Eisenbahn | Bestanden | |
Helvetia | Bestanden | |
neue leben | Bestanden | |
Stuttgarter | Bestanden | |
VPV VVaG | Bestanden | |
Württembergische | Bestanden | |
Basler | Nicht teilgenommen | |
Canada Life | Nicht teilgenommen | |
Cardif | Nicht teilgenommen | |
Community Life | Nicht teilgenommen | |
Dela | Nicht teilgenommen | |
Die Dortmunder | Nicht teilgenommen | |
Direkte Leben | Nicht teilgenommen | |
DLVAG | Nicht teilgenommen | |
Itzehoer | Nicht teilgenommen | |
Landeslebenshilfe | Nicht teilgenommen | |
LVM | Nicht teilgenommen | |
Mecklenburgische | Nicht teilgenommen | |
Münchener Verein | Nicht teilgenommen | |
Öfftl. Braunschweig | Nicht teilgenommen | |
Öfftl. Oldenburg | Nicht teilgenommen | |
Öfftl. Sachsen-Anhalt | Nicht teilgenommen | |
PB Leben | Nicht teilgenommen | |
RheinLand | Nicht teilgenommen | |
SDK | Nicht teilgenommen | |
M&M Rating Belastungstest 2019 | ||
Anbieter | M&M Belastungstest | |
SIGNAL IDUNA | Nicht teilgenommen | |
Standard Life | Nicht teilgenommen | |
TARGO | Nicht teilgenommen | |
uniVersa | Nicht teilgenommen | |
VGH | Nicht teilgenommen | |
VRK Lebensversicherung | Nicht teilgenommen | |
Zurich life | Nicht teilgenommen |
Die Leistungen der Pflegeversicherung Haushaltshilfe im Überblick
Der Umfang der Pflege richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf der versicherten Personen. Grundsätzlich werden jedoch alle Tätigkeiten ausgeführt, die zum „Führen eines Haushaltes“ gehören. Dies umfasst insbesondere:
„Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege“
Sollte die Haushaltsführung beispielsweise am Wochenende durch andere Personen gewährleistet werden, so mindert sich der Anspruch der Versorgung im Rahmen der Pflegekasse oder der Krankenkassen.
Aufgaben von Haushaltshilfen laut betreut.de
1. Aufräumen vor dem Putzen
2. Persönliche Erledigungen machen
3. Zusätzliche Aufgaben
4. Schwere Dinge heben
5. Klettern
6. Kochen
Die Ersatzkraft für zu Hause
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Optionen vor, um Menschen im Krankheitsfall zu unterstützen. Das bekannteste Prinzip ist die Ersatzkraft. Es werden hierbei Verträge mit Institutionen oder Mitarbeitern geschlossen. Die Pflegedienste erhalten für diesen Service mindestens acht Euro in der Stunde. Die Kasse finanziert in der Regel acht Stunden täglich, in besonderen Fällen bis zu 10 Stunden am Tag. Der Hilfebedarf bei Senioren oder alleinerziehenden Müttern mit Kind liegt grundsätzlich etwas höher als bei anderen Menschen. Einen Überblick über gesetzliche Pflegekassen:
Verwandte Pflegende (Stand 2018)
Pflegegeld gibt es auch für pflegende Angehörige. Auch hier bezahlen die Versicherer etwa acht Euro pro Stunde (Stand 2017). Auf die Dauer vom Hilfebedarf werden zusätzlich noch die Fahrtkosten erstattet. Eine Pauschale gibt es auch für einen etwaigen Dienstausfall der pflegenden Verwandten. Eine ähnliche Satzung gibt es im Bereich der privaten Krankenversicherung. Es handelt sich hierbei um die in Deutschland häufigste Form der häuslichen Versorgung.
Fallbeispiel 2 laut DFSI
Versicherer | Tarifname | Note 25 Jahre | Note 40 Jahre | Note 50 Jahre | Note 60 Jahre | Gesamtnote |
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AXA | Pflegevorsorge Flex (Flex0, Flex1, Flex2, Flex3) | 2,19 | 1,06 | 1,06 | 1,06 | 1,34 |
DFV Deutsche Familienversicherung | DFV-DeutschlandPflege | 1,44 | 1,44 | 1,44 | 1,44 | 1,44 |
ARAG | ARAG IndividualPflege PI | 1,81 | 1,44 | 1,44 | 1,81 | 1,63 |
ERGO Direkt | Tarif PZ3, PZ2, PZ1 | 2,50 | 1,75 | 1,38 | 1,38 | 1,75 |
Süddeutsche | PS0, PS1, PS2, PS3 | 2,56 | 1,81 | 1,44 | 1,44 | 1,81 |
Concordia | PT0 / PT1 / PT2 / PT3 | 1,69 | 2,06 | 2,06 | 2,06 | 1,97 |
Gothaer | MediP 0, 1, 2, 3, EZ | 2,31 | 1,94 | 1,94 | 1,94 | 2,03 |
NÜRNBERGER | PTF | 2,31 | 1,94 | 1,94 | 1,94 | 2,03 |
Die „hauswirtschaftliche Versorgung“ durch Pflegeversicherung sichergestellt
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der Sozialleistung Anspruch auf eine Pflegeversicherung Haushaltshilfe . Bei einer Erkrankung oder auch im Pflegefall bietet die hauswirtschaftliche Versorgung für knapp acht Euro die Stunde Unterstützung nicht nur im Haushalt, sondern ist auch für die Kinderbetreuung zuständig. Weitere Besonderheiten auch hier.
Quellen zum Thema Pflegeversicherung Haushaltshilfe