Inhaltsangabe
Laut § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI zahlen Eltern weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung als Kinderlose, die einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen haben. Es gilt der Pflegekasse als auch dem Arbeitgeber einen Nachweis über die so genannte Elterneigenschaft zu erbringen, um selbst keine höheren Kosten für die Pflege aufwenden zu müssen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist die Elterneigenschaft nicht nur bei leiblichen Eltern gegeben. Auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefeltern erhalten einen günstigeren Beitragsanteil.
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Wie Eltern die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung nachweisen: Gesetz

Pflegeversicherung Elterneigenschaft
Die Elterneigenschaft gilt nicht nur für die leiblichen Eltern, sondern auch für folgende Eltern:
- Adoptiveltern
- Stiefeltern als auch
- Pflegeeltern
Ist der Nachweis (Selbstzahler) erbracht, dann entfällt für beide beitragspflichtigen Elternteile der gesetzlich vorgeschriebene Beitragszuschlag. Selbstverständlich gilt es etliche Bedingungen zu erfüllen, um die Beitragsanteile zu mindern.
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Verminderte Leistungen entrichten alle Versicherten, die ihre Elterneigenschaft bereits nachgewiesen haben. Aber auch Mitglieder, die aktuell Wehrdienst oder Zivildienst leisten, Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen, das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor dem ersten Januar 1940 geboren worden sind. Mehr zu Thema auch hier abrufbar. Kinderlose zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr in die Pflegeversicherung ein.
Die besten Pflegetagegeldtarife laut IVFP (Institut für Vorsorge und Finanzen)
Serviceversicherer | Tarif | Unternehmen | Preis-Leistung | Flexibilität | Transparenz | Gesamtnote |
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R+V Krankenversicherung AG | PflegeVorsorge comfort | Exzellent | Exzellent | Exzellent | Exzellent | EXZELLENT |
Allianz Private Krankenversicherungs-AG | Allianz PflegetagegeldBest | Exzellent | Exzellent | Exzellent | Exzellent | Exzellent |
DKV Deutsche Krankenversicherung AG | Pflege Tagegeld PTG | Sehr Gut | Exzellent | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent |
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG | NÜRNBERGER Pflegetagegeld Premium | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | Sehr Gut | EXZELLENT |
Union Krankenversicherung AG | PflegePRIVAT Premium Plus | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | Exzellent | EXZELLENT |
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG | PflegePRIVAT Premium Plus | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | Exzellent | EXZELLENT |
R+V Krankenversicherung AG | PflegeVorsorge premium | Exzellent | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | EXZELLENT |
HanseMerkur Krankenversicherung AG | Pflege Schutz | Sehr Gut | Exzellent | Sehr Gut | Sehr Gut | EXZELLENT |
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. | OLGAflex | Sehr Gut | Exzellent | Sehr Gut | Sehr Gut | SEHR GUT |
INTER Krankenversicherung AG | INTER QualiCare® – Pflegetagegeld | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | Sehr Gut | SEHR GUT |
Concordia Krankenversicherungs-AG | Concordia Pflegetagegeld | Gut | Exzellent | Sehr Gut | Exzellent | SEHR GUT |
AXA Krankenversicherung AG | Pflegevorsorge VARIO Premium | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | SEHR GUT |
Württembergische Krankenversicherung AG | Pflegetagegeld PremiumPlus | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | Exzellent | SEHR GUT |
Gothaer Krankenversicherung AG | Gothaer Pflegetagegeldversicherung MediPG | Sehr Gut | Gut | Exzellent | Exzellent | SEHR GUT |
Central Krankenversicherung AG | central.pflegePlus | Sehr Gut | Gut | Sehr Gut | Exzellent | SEHR GUT |
Süddeutsche Krankenversicherung a.G. | PflegeSTARK | Gut | Gut | Exzellent | Exzellent | SEHR GUT |
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. | PflegeTOP | Exzellent | Sehr Gut | Gut | Gut | SEHR GUT |
Regelung für Adoptiv- und Stiefeltern
Stief- oder Adoptiveltern gelten vor dem Gesetz nicht als kinderlos, wenn sie zur Zeit der Adoption bzw. der Heirat die erforderliche Altersgrenze von 18 Jahren erreicht haben sollten. Ansonsten gilt der Geburtstag des Kindes. Versicherte werden zeitlebens als kinderlos eingestuft, wenn sie kein Kind geboren haben.
Pflegeversicherung Elterneigenschaft- Kein vorgeschriebener Nachweis für den Arbeitgeber
Um den herkömmlichen Beitragssatz erbringen zu können, haben Eltern eine entsprechende Urkunde beim Arbeitgeber einzureichen. Es spielt jedoch keine Rolle, um welches Dokument es sich dabei handelt. In einem solchen Fall genügen unter anderem:
- Familienbuch, Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
- Elterngeldbescheid der Familienkasse
- Erziehungsgeldbescheid, Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde oder Adoptionsurkunde, Abstammungsurkunde,
- Auszug aus dem Familienstammbaum, Geburtenbuch des Standesamtes,
- Bescheinigung über Erhalt vom Mutterschaftsgeld, Sterbeurkunde vom Kind
- Belege über Elternzeit gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG)
- Einkommensteuerbescheid sowie Lohnsteuerkarte (Kinderfreibetrag)
- Feststellungsbescheid beim Rentenversicherungsträger einholen
Der Nachweis kann der zuständigen Pflegekasse oder auch der beitragsabführenden Stelle übermittelt werden. Grundsätzlich können die Dokumente in Kopie eingereicht werden.
Nachweis für das Stiefkind in 2017
Stiefeltern sind laut § 56 Abs. 3 Nr. 2 in Verb. mit Abs. 2 Nr. 1 SGB I „Eltern im Sinne“ und haben ebenfalls etliche Möglichkeiten, um einen geringeren Beitrag zu entrichten. Es gilt die Lohnsteuerkarte, den Einkommenssteuerbescheid oder den Feststellbescheid der Rentenversicherung in Kopie einzureichen. Ein Anspruch besteht zudem, wenn beispielsweise eine Heiratsurkunde oder eine Beleg über die Lebenspartnerschaft eingereicht wird. Ebenfalls gültig ist eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, bei dem die Stiefmutter oder der Stiefvater gemeldet ist. Die angeführten gesetzlichen Bescheinigungen gelten auch für Pflegeeltern und Adoptiveltern.
Wie Eltern die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung nachweisen
Dokumente können im dann in Kopie beim Träger eingereicht werden, wenn keinerlei Zweifel „an der Ordnungsmäßigkeit der Urkunden bestehen“. Der Zuschlag muss jedoch immer dann getragen werden, wenn eine Vorlage nicht versandt worden ist. Weitere Informationen rund um das Thema Pflegeversicherung erhalten Sie auch unter https://testsieger-pflegeversicherungen.de/.
Quellen zum Thema Pflegeversicherung Elterneigenschaft